Die Küste Madeiras

Gibt es einen Selbstbehalt bei der Reiserücktrittskosten-Versicherung?

Normalerweise fällt die Selbstbeteiligung an, wenn der Versicherungsfall aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung eingetreten ist und die unerwartete schwere Erkrankung ambulant behandelt wurde. Auf Wunsch und gegen Aufpreis kann der Selbstbehalt ausgeschlossen werden. Bitte sprechen Sie uns dazu einfach an. Bei einer Jahresversicherung gibt es keinen Selbstbehalt.

Ihre Selbstbeteilung beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherter Person oder je versichertem Mietobjekt.

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