Die Küste Madeiras

Was passiert, wenn wir wegen einer Flugverspätung den Anschlussflug nicht erreichen?

Die Fluggesellschaft muss im Falle einer Annullierung oder Verspätung des Fluges auf den nächsten Tag – gleich aus welchem Grund – sogenannte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen erbringen. Dieser Anspruch ergibt sich aus der EU-Fluggastverordnung. Dazu zählen Übernachtung und Verpflegung. Geschieht dies nicht oder ist die Airline nicht erreichbar kann sich der Fluggast selbt darum bemühen und die Kosten im Rahmen eines Schadenersatz-Anspruchs bei der Airline geltend machen. Es trifft Sie eine Schadensminderungspflicht. Ein 5-Sterne-Hotel wird wahrscheinlich nicht erstattet, wenn auch preisgünstigere Hotels zur Verfügung stehen. Zur Sicherheit sollten Sie sich stets zuerst an den Schalter der Airline wenden. Im Fall von sogenannten Codeshare-Flügen ist immer die Airline zuständig, welche den von der Unregelmäßigkeit betroffenen Flug ausgeführt hat. Sollten Sie von der Airline keine Hilfe erhalten, wenden Sie sich bitte an unsere Notfall-Nummer.

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