Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Urlaubsgarantie
Mit der Reiserücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie sichern Sie im Falle einer unerwarteten und schweren Erkrankung, einer Unfallverletzung oder bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes, die vertraglich vereinbarten Stornokosten ab. Mit der Urlaubsgarantie sind Sie auch während Ihres Reiseaufenthalts optimal abgesichert.
Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Urlaubsgarantie gilt in den folgenden Fällen:
- schwere Verletzungen, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt, betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden
- Wiederholungsprüfung für Schüler und Studenten fällt in die versicherte Reisezeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
Falls Sie Ihre gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht wie geplant antreten können, erstattet die Reise-Rücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie folgende Kosten:
- vereinbarte Rücktritts- bzw. Stornokosten
- zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten (z.B. Flugkosten bei einer Flugreise, wenn ein versicherter Grund vorliegt)
- bei Reiseabbruch den gesamten Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird, später anteilig
- bei Unterbrechung der Reise die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (z.B. Hotelkosten)
- bei verspäteter Rückreise die nachweislich entstandenen Rückreisekosten (z.B. Bahn, Flug etc.)